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Sep 06, 2023

Nichtbanken-Grundrisskreditgeber und Handelsverband für Nichtbanken-Anbieter von Ausrüstungs- und Fahrzeugfinanzierungen reichen einen Antrag ein, um in einer Klage in Texas gegen die CFPB-Kreditvergaberegel für Kleinunternehmen einzugreifen

In der texanischen Klage gegen die endgültige Kreditvergaberegel (Rule) der CFPB für Kleinunternehmen wurde ein weiterer einstimmiger Dringlichkeitsantrag auf Zulassung als Streithelfer eingereicht. Die neuesten vorgeschlagenen Streithelfer sind XL Funding, LLC d/b/a Axle Funding, LLC (Axle) und die Equipment Leasing and Finance Association (ELFA) (zusammen die vorgeschlagenen ELFA-Streithelfer).

Der von den vorgeschlagenen ELFA-Streithelfern eingereichte Antrag beschreibt ELFA als einen nationalen Handelsverband, der Finanzdienstleistungsunternehmen und Hersteller im Ausrüstungsfinanzierungssektor vertritt. Darin heißt es, dass ELFA-Mitglieder Unternehmen sind, die „den Erwerb von Vermögenswerten finanzieren, einschließlich, aber nicht beschränkt auf alle Arten von Investitionsgütern; Software; Landwirtschaftliche Geräte; IT-Ausrüstung und Software; Flugzeug; Fertigungs- und Bergbaumaschinen; Eisenbahnwaggons und rollendes Material; Gefäße und Behälter; Lastkraftwagen und Transportausrüstung; Bau- und Geländeausrüstung; Kraftfahrzeuge; Geschäfts-, Einzelhandels- und Büroausstattung; und medizinische Technologie und Ausrüstung.“ Der Antrag beschreibt Axle als einen Grundrisskreditgeber, der Kfz-Händlern Finanzierungen bereitstellt. (Während die Regel keine Leasingverträge abdeckt, gilt sie doch für Nichtbankkreditgeber, die sich mit der Finanzierung von Ausrüstung und Fahrzeugen befassen, sowie für kommerzielle Finanzierungsunternehmen.)

Die Streithilfeklage, die die vorgeschlagenen ELFA-Streithelfer einzureichen beabsichtigen, wenn ihnen die Erlaubnis zur Intervention erteilt wird, befasst sich mit den in der Beschwerde der Kläger behaupteten Verstößen gegen die Haushaltsklausel und das Verwaltungsverfahrensgesetz. (Bei den Klägern handelt es sich um die American Bankers Association, die Texas Bankers Association und die Rio Grande Bank.) Die vorgeschlagenen ELFA-Streithelfer erklären in ihrem Antrag, dass sie beabsichtigen, im Falle einer Erlaubnis unverzüglich einen Antrag auf einstweilige Verfügung einzureichen, um die gleiche einstweilige Verfügung zu erhalten Das texanische Bundesgericht hat den Klägern stattgegeben. Am 31. Juli erließ das Gericht eine Anordnung, die der CFPB vorläufig untersagt, die Regel umzusetzen und durchzusetzen, „bis der Oberste Gerichtshof die Entscheidung [Community Financial Services Association of America Ltd. gegen CFPB] aufhebt, ein Verfahren über die Begründetheit dieser Klage, oder bis zur weiteren Anordnung dieses Gerichts“ werden die Fristen für die Einhaltung der Anforderungen der Regel bis zur Entscheidung des Obersten Gerichtshofs im CFSA ausgesetzt und die Fristen für die Einhaltung im Falle einer Umkehrung im CFSA verlängert. Auf Drängen der CFPB lehnte das Gericht leider den von den Klägern beantragten landesweiten Rechtsbehelf ab und gewährte den Rechtsbehelf nur den Klägern und ihren Mitgliedern.

Das texanische Bundesgericht hat den Anträgen der Streithelfer von Gemeindebanken und Kreditgenossenschaften auf Zulassung zur Streithilfe bereits stattgegeben, und die Streithelfer von Gemeindebanken haben einen Antrag auf einstweilige Verfügung eingereicht, dem sich die Streithelfer von Kreditgenossenschaften angeschlossen haben. In ihrem Antrag auf einstweilige Verfügung beantragen die Streithelfer der Gemeinschaftsbank und der Kreditgenossenschaften das texanische Bundesgericht, eine einstweilige Verfügung zu erlassen, die es der CFPB verbietet, die Regel landesweit oder alternativ gegenüber den Streithelfern und ihren Mitgliedern durchzusetzen. Obwohl die CFPB das Argument, dass einstweiliger Rechtsschutz gegenüber den Klägern nicht gerechtfertigt sei, bereits verloren hat, hat sie sich gegen den Antrag der Streithelfer auf einstweilige Verfügung ausgesprochen.

Der von den vorgeschlagenen ELFA-Streithelfern eingereichte Antrag auf Zulassung als Streithelfer enthält eine Bescheinigung ihres Anwalts, aus der hervorgeht, dass er sich mit dem Anwalt des CFPB und der Kläger beraten hat und ihm mitgeteilt wurde, dass sie keine Einwände gegen den Antrag haben. Wir gehen jedoch davon aus, dass die CFPB auch gegen ihren Antrag auf einstweilige Verfügung Einspruch erheben wird, wenn den vorgeschlagenen ELFA-Streithelfern die Zulassung zum Einschreiten gewährt wird.

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